Amtsblatt 1893

6. Januar 1893, Stück 1, Seite 14
23. Königliches Eisenbahn-Betriebsamt Münster-Emden zu Münster.
Die Verwaltung der Station Norddeich ist vom 1. Januar 1893 ab bis auf Weiteres dem Weichensteller Heitz übertragen worden.


24. März 1893, Stück 12, Seite 123
172. Am 1. April d. J. wird auch im äußeren Eisenbahndienst an Stelle der jetzigen Ortszeit die Mitteleuropäische Zeit (M. E. Z.) eingeführt; dieselbe liegt gegen die Ortszeit für die diesseitigen Stationen, je nach der geographischen Lage derselben, um 16 (Nordhausen) bis 30 Minuten (Rheine) vor. Unsere Stationsuhren werden in der Nacht vom 31. März zum 1. April d. J. um 12 Uhr auf M. E. Z. gestellt. Der vom 1. bis einschließlich 30. April d. J. gültige Fahrplan wird, in M. E. Z. umgerechnet, neu herausgegeben; er liegt bis Ende März d. J. in den Stations-Büreaus zur Einsicht offen. Der Unterschied zwischen Ortszeit und M. E. Z. kann an den Zifferblättern der Bahnsteig-Uhren, woselbst er zur Zeit angegeben ist, abgelesen, oder an den Schaltern der einzelnen Stationen erfragt werden.


5. Mai 1893, Stück 18, Seite 169
264. Vom 1. Mai d. J. werden die beiden Eisenbahndrehbrücken über den Ems-Jade-Kanal bei Mariensiel und Sanderbusch während der nachstehenden Zeiten wegen des Eisenbahn-Verkehrs regelmäßig geschlossen, mithin für die Schiffahrt nicht passirbar sein.

Mitteleuropäische Zeit.

1. Brücke bei Mariensiel

von 8.25 Vormittags bis 10.45 Vormittags
„  11.35 1.50 Nachmittags
„    3.00 Nachmittags 6.45
„    7.05 8.50
„  10.10 8.05 Vormittags

2. Brücke bei Sanderbusch

von 9.35 Vormittags bis 10.20 Vormittags
„  10.05 1.50 Nachmittags
„    3.00 Nachmittags 6.00
„    7.00 8.50
„  10.10 8.25

Oldenburg, den 8. April 1893.
Großherzogliche Eisenbahn-Direktion.


5. Mai 1893, Stück 18, Seite 169
265. Am 1. Mai d. J. tritt der neue Sommerfahrplan des diesseitigen Bezirks in Kraft, welcher schon jetzt bei allen diesseitigen Stationen eingesehen werden kann. Aushang- und Taschenfahrpläne zum Preise von 40 und 15 Pf. das Stück sind vom 1. Mai ab bei allen diesseitigen Fahrkartenausgabestellen zu haben.

Hannover, den 21. April 1893.
Königliche Eisenbahn-Direktion.


12. Mai 1893, Stück 19, Seite 177
281. Vom 1. Mai d. J. bis auf Weiteres wird die unterhalb des Emder Hafens im Zuge der Ostfriesischen Küstenbahn über das neue Fahrwasser erbaute Drehbrücke regelmäßig geschlossen und somit für Schiffe unpassirbar von:

4.40 Vormittags bis 5.10 Vormittags
7.05 7.35
8.30 8.50
11.25 12.05 Nachmittags
1.40 Nachmittags 2.10
3.00 3.25 Nachmittags
4.45 5.05
6.05 6.30
9.00 9.25
10.25 10.45
11.40 12.05

Vom 15. Juni bis Ende September wird die Drehbrücke von 8 Uhr 30 Minuten bis 9 Uhr 05 Minuten Vormittags und vom 1. Juli bis Ende September von 6 Uhr 30 Minuten bis 7 Uhr 35 Minuten Vormittags geschlossen sein; ferner an den Tagen, an welchen die sogenannten Badezüge verkehren, in der Zeit von 11 Uhr 25 Minuten Vormittags bis 12 Uhr 45 Nachmittags bezw. von 3 Uhr – Minuten bis 5 Uhr 05 Minuten Nachmittags.

Münster, den 29. April 1893.
Königliches Eisenbahn-Betriebs-Amt (M.-E.)


7. Juli 1893, Stück 27, Seite 259
416. Königliches Eisenbahn-Betriebs-Amt M.-E. zu Münster.
Die Verwaltung der Station Norddeich ist vom 14. Juni d. J. ab für die Dauer der Badezeit dem Stationsaufseher Vocke übertragen worden.


14. Juli 1893, Stück 28, Seite 262
424. Allgemeine Anordnung, betreffend Hinüberschaffen von Gegenständen über die Bahn.
Das Hinüberschaffen von Pflügen und Eggen, sowie von Baumstämmen und anderen schweren Gegenständen über die Bahn darf, sofern solche nicht getragen werden, nur auf Wagen oder untergelegten Schleifen erfolgen.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnung werden in Gemäßheit der §§ 43 und 45 der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 mit einer Geldstrafe bis zu 100 M bestraft, insofern nicht nach den allgemeinen Strafbestimmungen eine härtere Strafe verwirkt ist.

Münster, den 3. Juli 1893.
Königliches Eisenbahn-Betriebs-Amt (M.-E.)


14. Juli 1893, Stück 28, Beilage

Verhandlungen
der
Ostfriesischen Landrechnungs-Versammlung
vom Jahre 1893
Geschehen Aurich, am 15. Mai 1893 in der Landschaft

[…]
Sodann wird die Relation 6 vorgetragen, und anschließend hieran ein Antrag des Magistrats Emden, in dem zur Gewährung von Beihülfen an die Kreise zur Aufstellung von Projekten für Herstellung von Kleinbahnen um Bewilligung von 4000 M ersucht wird,
sowie ein Schreiben des Albert Sprickerhoff zu Hannover, betreffend die Projectirung und Ausführung von Kleinbahn, verlesen.
Zu der Relation bemerkt Herr Lantzius-Beinga, daß er zwar der Auflösung der Eisenbahn-Kommission zugestimmt habe, da er der zuletzt Votirende gewesen sei, daß er aber das Verfahren insofern nicht für richtig halte, als der der Kommission von der Landschaft ertheilte Auftrag auch nur von dieser zurückgenommen werden konnte, worauf der Herr Präsident erwidert, daß in Vertretung der Landschaft das Landschafts-Kollegium auf Grund des § 40 der Verfassungs-Urkunde zu der Auflösung der Kommission befugt gewesen sei.
Herr Bürgermeister König hält die Annahme des Antrages des Magistrats Emden wegen Bewilligung von 4000 M zur Bearbeitung von Projekten für bedenklich; es sei nicht Sache der Landschaft, derartige Projekte ins Leben zu rufen, sie habe nur als lebensfähig anerkannte Pläne zu unterstützen. Die Ausführung von Kleinbahnen sei im Gesetze den Gemeinden und den Kreisen überlassen, diese hätten zunächst die Durch- und Ausführbarkeit zu prüfen.
Herr Senator Ihnen spricht für den Antrag; die Landschaft habe sich noch im vergangenen Jahre für die Ausführung einiger Eisenbahnlinien als Staatsbahn ausgesprochen, für diese könne ja die Bewilligung erfolgen. Die Art der Verwendung sei eine Sache für sich.
Herr Bürgermeister Dieckmann ist wie Herr Bürgermeister König gegen die Bewilligung von Beihülfen zu Projekten und für die Unterstützung von Bauausführungen. Es möge sich empfehlen, darüber zu beschließen, ob Stände die früher von ihnen in Aussicht genommenen Bahnlinien fallen lassen wollen oder nicht; entscheiden sie sich, dieselben nicht weiter zu fördern, so würden die Kreise desto eher den Ausbau übernehmen, da sie ein reges Interesse daran bezeigten.
Herr Rektor Hartmann bittet um die Wiedereinsetzung einer Eisenbahn-Kommission zur Förderung der von der Landschaft früher in Aussicht genommenen Bahnlinien, deren Ausbau der Minister nur aus finanziellen Gründen abgelehnt habe. Die Eigenschaft derselben als Meliorationsbahnen sei allseitig anerkannt, für die Beförderung von Seeschliek aus Wilhelmshaven, Emden und Norden seien sie von großer Bedeutung; man möge sie daher nicht ohne Weiteres fallen lassen. Nehme sich die Landschaft der Sache nicht an, so werde das Interesse der Kreise bald erlahmen.
Aehnlich äußert sich Herr Dr. Möhlmann; er wünscht, daß die Angelegenheit beständig in Fluß erhalten bleibe; nur wenn fortwährend eine Anregung erfolge, sei eine Förderung zu erwarten.
Herr Bürgermeister König hält es für bedenklich, die früheren, auf bestimmte Linien gerichteten Vorschläge der Landschaft mit dem allgemeinen Antrage des Magistrats Emden zu verbinden. Die Landschaft habe keine künstlichen Projekte ins Leben zu rufen.
Nachdem sich noch die Herren Lantzius-Beninga, Ihnen und Dr. Möhlmann weiter zur Sache geäußert hatten, stellt Herr Bürgermeister Dieckmann folgen Antrag:
Stände erklären, daß sie nach der Lage der Sache zur Zeit die staatsseitige Ausführung der projektirten Bahnlinien in Ostfriesland nicht betreiben können. Zur Vermeidung bestehender Zweifel erklären Stände ferner, daß sie es mit Freuden begrüßen werden, wenn die Kreise auf Grund des Kleinbahngesetzes der Ausführung von Eisenbahnen näher treten.
Der Herr Präsident verstellt hierauf den Antrag des Magistrats Emden zur Abstimmung; es erfolgt die einstimmige Ablehnung, dagegen wird der Antrag Dieckmann einstimmig angenommen.
Zur Eingabe des Albert Sprickerhoff berichtig Herr Bürgermeister Dieckmann eine thatsächliche Unrichtigkeit, weitere Aeußerungen erfolgen nicht.
[…]


3. November 1893, Stück 44, Seite 369
611. Prämen-Auslobung.
In den letzten Jahren sind auf der Eisenbahnstrecke Georgsheil-Norden dem Eisenbahnbetriebe wiederholt gefährliche Hindernisse von ruchloser Hand durch das Auflegen von schweren Gegenständen auf die Schienen bereitet, wodurch die betreffenden Bahnzüge in hohem Maße gefährdet wurden.
Für die Ermittelung der bisher unentdeckt gebliebenen Thäter wird hiermit eine Belohnung von

150 Mark

ausgesetzt.
Die Prämie wird an diejenigen Personen zur Auszahlung kommen, welche den Thäter so zur Anzeige bringen, daß die gerichtliche Bestrafung desselben erfolgen kann.
Gendarme und andere öffentliche Beamte haben auf Auszahlung der Prämie keinen Anspruch.
Der Regierungs-Präsident.
Graf zu Stolberg.


29. Dezember 1893, Stück 52, Seite 426
727. In Gemäßheit des § 4 des Gesetzes vom 27. Juli 1885, betreffend Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen über Erhebung der auf das Einkommen gelegten direkten Kommunalabgaben (Gesetz-Samml. S. 327), wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß aus dem Betriebe der Preußischen Strecken der Großherzoglich Oldenburgischen Eisenbahn Ihrhove-Neuschanz bzw. Oldenburg-Leer kommunalabgabenpflichtige Reineinkommen pro 1892 nicht erzielt worden sind.

Berlin, den 16. Dezember 1893.
Königliches Eisenbahn-Kommissariat.
Bensen.


© Thomas Feldmann, Emden (Ostfriesland)
letzte Änderung 30.08.2020 (erstellt 19.05.2001)